Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2026
Gültig ab: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Parteien: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Renty DIP GmbH & Co KG, Klosterwiesgasse 7, 8010 Graz, Österreich (nachfolgend „Elevatrion" oder „wir") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").

Unternehmergeschäft: Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (auch per E-Mail) eines von Elevatrion gelegten Angebots durch den Kunden zustande.

Abwehrklausel: Etwaige AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsgegenstand

Leistungsbeschreibung: Der genaue Umfang der von Elevatrion zu erbringenden Leistungen (z.B. KI-Beratung, Prozessanalyse, Entwicklung von KI Agenten, Workflow Automation) ergibt sich abschließend aus dem vom Kunden angenommenen Angebot.

Beratungs- und Dienstleistungscharakter: Elevatrion erbringt sämtliche Leistungen als Dienstleistung. Geschuldet ist die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der im Angebot definierten Tätigkeiten, jedoch kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. eine spezifische Umsatzsteigerung oder Kosteneinsparung). Von uns erstellte Analysen, Konzepte und entwickelte Automatisierungen sind als professionelle Empfehlungen und Werkzeuge zu verstehen, deren Umsetzung und Nutzung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.

Einsatz von Drittanbieter-Technologien:

a. Elevatrion setzt zur Leistungserbringung auf etablierte Drittanbieter-Plattformen (z.B. Make, n8n, Zapier, OpenAI, Google AI). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Elevatrion keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionalität, Preisgestaltung oder die Geschäftsbedingungen dieser Anbieter hat.

b. Jegliche Gewährleistung oder Haftung von Elevatrion für die Funktionalität oder das Bestehen dieser Drittanbieter-Dienste ist ausgeschlossen. Kosten für Lizenzen oder Nutzungsentgelte dieser Dienste sind, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, vom Kunden direkt zu tragen.

Schulungen: Sofern Schulungen vereinbart sind, beziehen sich diese auf die von Elevatrion implementierten Lösungen. Die konkrete Ausgestaltung und Lehrmethode obliegt Elevatrion. Eine Schulung vermittelt keine allumfassenden Kenntnisse über die zugrundeliegenden Technologien.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Unsere Leistungen umfassen keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die von uns geschaffenen Lösungen rechtskonform (insb. im Hinblick auf DSGVO, Arbeitsrecht etc.) in seinem Unternehmen einzusetzen und ggf. rechtlichen Rat einzuholen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Informationsbereitstellung: Der Kunde ist verpflichtet, Elevatrion alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Zugänge zu Systemen und Unterlagen zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

Entscheidungen und Freigaben: Der Kunde hat für die Dauer des Projekts einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen und notwendige Freigaben zeitnah zu erteilen, um Projektverzögerungen zu vermeiden.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte (z.B. Lizenzen, Einwilligungen) zur Nutzung seiner Systeme und zur Verarbeitung der darin befindlichen Daten verfügt und Elevatrion die notwendigen Rechte zur Projektdurchführung einräumt.

Leistungsverzug durch den Kunden: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, ist Elevatrion für die Dauer der Säumnis von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird von Elevatrion zu den im Angebot vereinbarten Stundensätzen gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung: Die Vergütung für die Leistungen von Elevatrion ergibt sich aus dem angenommenen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsziel: Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Elevatrion ist zudem berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

Reisekosten: Sofern nicht anders vereinbart, werden anfallende Reisekosten und Spesen nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Nutzungsrechte (Urheberrecht)

Einräumung von Rechten: Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Elevatrion dem Kunden an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. entwickelte KI Agenten, Workflow-Konzepte, Software-Code) ein nicht-ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene, interne Unternehmenszwecke ein.

Eigentumsvorbehalt: Sämtliche Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte an den von Elevatrion entwickelten Lösungen verbleiben bei Elevatrion.

Weitergabe: Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Zugänglichmachung der Arbeitsergebnisse an Dritte – ob entgeltlich oder unentgeltlich – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Elevatrion untersagt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung: Elevatrion leistet Gewähr für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Für individuell erstellte Softwareteile gewährleistet Elevatrion, dass diese bei Übergabe die im Angebot vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllen. Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen.

Haftungsbeschränkung: Elevatrion haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt.

Datenverlust: Für einen allfälligen Verlust von Daten haftet Elevatrion nur, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung sichergestellt hat.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

Projektgeschäft: Verträge über die Umsetzung von Projekten enden mit der Abnahme der im Angebot definierten Leistungen.

Support- & Wartungsverträge: Sofern eine laufende Betreuung vereinbart wird, gelten die im jeweiligen Vertrag festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 9 Referenznennung

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist Elevatrion berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Werbezwecken als Referenz auf der eigenen Website und in anderen Marketingmaterialien zu nennen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 8010 Graz, Österreich, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

Schriftformerfordernis: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Datenschutzerklärung: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung (z.B. Kontaktdaten, Vertragsdaten) gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter https://elevatrion.com/de/datenschutz abrufbar ist. Der Kunde bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben.

Auftragsverarbeitung (AVV): Soweit Elevatrion im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z.B. bei Zugriff auf Kundensysteme, Implementierung von Automatisierungen, die personenbezogene Daten verarbeiten), erfolgt dies auf Grundlage eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser wird vor Beginn der Datenverarbeitung zwischen den Parteien geschlossen. Der Kunde bleibt in diesem Fall Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und ist für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Pflichten (z.B. Informationspflichten, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte) verantwortlich.

Verantwortlichkeit des Kunden: Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die datenschutzrechtliche Compliance (insbesondere DSGVO) bei der Nutzung der von Elevatrion implementierten Lösungen und der eingesetzten Drittanbieter-Tools sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen, die Erfüllung von Informationspflichten, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Drittanbietern.